Die Suchtbeauftragte kommt gerne in ihren Arbeitsbereich, oder Sie suchen Sie zu einem vertraulichen Gespräch in ihrem Büro auf.
Gesprächsführung mit auffälligen Beschäftigten
Als Führungskraft können Sie Beschäftigte dazu zu motivieren, etwas für ihre Gesundheit zu tun. Bei riskantem oder schädlichem Konsum von Suchtmitteln und nicht stoffgebundenen Konsumformen, die sich am Arbeitsplatz negativ auswirken, entscheidet Ihre Reaktion darüber, wie es sich weiter entwickelt.
Die Suchtbeauftragte unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung passender Gespräche.
Dokumente zur Gesprächsführung
Unterstützung bei der eigenen Konsumreduzierung und Präventionsangebote
Konsumreduzierung
- Kontrolliertes Trinken von Alkohl
- Raucherentwöhnung als Einzelberatung oder in einer Gruppe
- Reduzierung des Konsums eines psychoaktiven Medikamentes oder einer Droge
Prävention
- Stressbewältigung und Entspannungstraining
- Lösungsorientiertes Coaching bei psychischen und gesundheitlichen Belastungen und Beanspruchungen
- Konfliktberatung und Konfliktmoderation
- Kurzfristige Interventionen in Krisensituationen
- Moderation von Gesundheitszirkeln
Diverse Fortbildungsangebote und Trainings
Einmal jährlich ist eine Einweisung in die Arbeitssicherheit vorgeschrieben.
Die Sicherheitsunterweisung kann sich auch auf die Gefahren am Arbeitsplatz durch riskanten Suchtmittelkonsum beziehen.
Wenn Sie den Konsum einer die Wahrnehmung beeinträchtigenden Substanz in Ihrem Arbeitsbereich tolerieren, können Sie als verantwortliche Führungskraft bei einem Unfall dieses Mitarbeiters bzw. dieser Mitarbeiterin schadensersatzpflichtig werden. Aus diesem Grund gibt es an der Leibniz Universität ein Alkoholverbot bei Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko.
Falls einer Ihrer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen nach dem Konsum eines wahrnehmungsverändernden Mittels nicht mehr voll einsatzfähig ist, müssen Sie ihn oder sie auf eine sichere Weise nach Hause schicken. Bitte gehen Sie dann nach der entsprechenden Dienstanweisung vor.
Kontakt
30167 Hannover