Wie können Menschen mit Auffälligkeiten durch riskanten Konsum angesprochen werden?

Menschen mit riskantem oder abhängigem Suchtmittelkonsum oder Verhaltenssüchten sind meist selbst lange davon überzeugt, ihr Verhalten sei noch völlig in Ordnung. Daher sind sie auf die Rückmeldungen ihrer Umgebung angewiesen, um zu merken, dass ihr Konsum für sie selbst und andere zum Problem geworden ist. Erst durch diese Rückmeldungen entsteht nach und nach die Einsicht, dass Hilfe von anderen zu einer Lösung beitragen kann.

Vorbereitung von lösungsorientierten Gesprächen mit suchtgefährdeten Menschen am Arbeitsplatz

Das Ansprechen von Kolleginnen, Kollegen oder Beschäftigten wegen Auffälligkeiten, die auf einen riskanten oder schädlichen Konsum hindeuten, ist oft mit der Unsicherheit verbunden, diesem Menschen Unrecht zu tun.
Dieses Dilemma auszusprechen kann beispielsweise der Einstieg in das Gespräch sein:

„Ich sage Ihnen, was mir auffällt und warum ich Sie darauf anspreche. Gleichzeitig ist mir bewusst, dass es für Sie unangenehm sein kann, von mir angesprochen zu werden. Aber ich weiß auch, dass es Ihnen nicht hilft, wenn ich Sie nicht anspreche, sondern dass Ihr Problem sonst weiter bestehen bleibt oder sich vielleicht sogar noch verschlimmert“.

Das direkte Ansprechen ist fairer als darüber hinwegzuschauen oder nur mit anderen über das vermutete Problem zu sprechen.

Ein vertrauliches Gespräch bei der Suchtbeauftragten, bei der Psychologischen Beratung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ptbm) oder in einer externen Fachberatung für Suchtprävention kann Sie dabei unterstützen, das Gespräch so gut vorzubereiten, dass Sie sich sicher fühlen.

Für sich selbst oder gemeinsam mit einer Fachberatung können Sie zunächst die Auffälligkeiten genauer analysieren, um zu entscheiden, welche Gesprächsform und welche Maßnahmen angemessen und zielführend sind.

Gesprächsformen

Fürsorgegespräch

Bei ersten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz durch riskanten Konsum oder wenn eine Gesundheitsgefährdung bestehen könnte, ist es sinnvoll und angebracht, dass die Führungskraft ein Fürsorgegespräch gemeinsam mit der Suchtbeauftragten vorbereitet.
Bei einer Gefahr für die Arbeitssicherheit oder bei einem lebensbedrohlichen Zustand haben diese Priorität.

Kollegiales Gespräch

Kolleginnen oder Kollegen können entsprechend ein Kollegiales Gespräch gemeinsam mit der Suchtbeauftragten planen.

Klärungsgespräch

Bei Leistungseinbußen, Konflikten und Verhaltensauffälligkeiten, die zu Störungen am Arbeitsplatz führen, bietet es sich für Führungskräfte an, ein Klärungsgespräch durchzuführen, auch wenn noch unklar ist, ob ein Suchtmittel oder eine Verhaltenssucht dabei eine Rolle spielt.

Interventiongespräch nach dem Stufenplan

Bei wiederholter Auffälligkeit am Arbeitsplatz, verbunden mit Verletzungen der arbeitsvertraglichen Pflichten oder Störungen in der Zusammenarbeit wird gemeinsam mit der Suchtbeauftragten ein Interventionsgespräch vorbereitet.

Kontakt

Die Suchtbeauftragte Frau Schwarz Die Suchtbeauftragte Frau Schwarz
Anne Schwarz
Beauftragte
Adresse
Wilhelm-Busch-Straße 22
30167 Hannover
Gebäude
Raum
204
Die Suchtbeauftragte Frau Schwarz Die Suchtbeauftragte Frau Schwarz
Anne Schwarz
Beauftragte
Adresse
Wilhelm-Busch-Straße 22
30167 Hannover
Gebäude
Raum
204