Ein typisches Merkmal von Essstörungen ist, dass die Betroffenen selbst lange davon überzeugt sind, ihr Verhalten sei noch völlig in Ordnung und normal. Daher sind sie auf Hinweise ihrer Umgebung angewiesen, um zu merken, dass ihr Verhalten für sie selbst und andere problematisch geworden ist. Meist entsteht erst durch diese Rückmeldungen von anderen die Einsicht, ein Problem zu haben und hilfsbedürftig zu sein.
Als Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen müssen Sie jedoch zunächst damit rechnen, dass der oder die Betroffene Ihre Sorge nicht teilt und Unterstützung ablehnt.
Dies kann zunächst die Beziehung belasten. Langfristig gesehen ist es dennoch sehr nützlich, immer wieder das Gespräch zu suchen.
Vorbereitung und Einstieg in das Gespräch bei Essstörungen am Arbeitsplatz
Und wenn ich mich täusche?
Das Ansprechen von Kolleginnen, Kollegen oder Beschäftigten auf Auffälligkeiten, die auf eine Essstörung hindeuten, ist oft mit der Unsicherheit verbunden, diesem Menschen Unrecht zu tun.
Dieses Dilemma auszusprechen kann beispielsweise der Einstieg in das Gespräch sein:
„Ich sage Ihnen, was mir auffällt und warum ich Sie darauf anspreche. Gleichzeitig ist mir bewusst, dass es für Sie unangenehm sein kann, von mir angesprochen zu werden. Aber ich weiß auch, dass es Ihnen nicht hilft, wenn ich Sie nicht anspreche, sondern dass Ihr Problem sonst weiter bestehen bleibt oder sich vielleicht sogar noch verschlimmert“.
Das direkte Ansprechen ist fairer als wegzuschauen oder nur mit anderen über das vermutete Problem zu sprechen.
Ein vertrauliches Gespräch bei der Suchtbeauftragten, bei der Psychologischen Beratung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (ptmb) oder in einer Beratungsstelle bei Essstörungen kann Ihnen helfen, sich bezüglich Ihrer Vermutung größere Klarheit zu verschaffen und Ihre Sicherheit vor einem Gespräch zu erhöhen!
Mit einer Fachstelle können Sie zunächst die Anzeichen für eine Essstörung sammeln, die Auffälligkeiten zunächst genauer analysieren, um zu entscheiden, welche Gesprächsform und welche Maßnahmen angemessen und zielführend sind.
Fürsorgegespräch
Wenn kein lebensbedrohlicher Zustand besteht, also keine „Gefahr im Verzuge“, ist es meistens für Führungskräfte sinnvoll und angemessen ein Fürsorgegespräch gemeinsam mit der Suchtbeauftragten vorzubereiten.
Kollegiales Gespräch
Kolleginnen oder Kollegen können entsprechend ein Kollegiales Gespräch planen.
Klärungsgespräch
Bei Leistungseinbußen, Konflikten und Verhaltensauffälligkeiten, die zu Störungen am Arbeitsplatz führen, bietet es sich für Führungskräfte an, ein Klärungsgespräch durchzuführen.
Interventions- oder Stufenplangespräch
Bei wiederholter Auffälligkeit am Arbeitsplatz, verbunden mit Verletzungen der arbeitsvertraglichen Pflichten oder Störungen in der Zusammenarbeit wird gemeinsam mit der Suchtbeauftragten ein Interventionsgespräch vorbereitet.
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30167 Hannover